Verrechnung

Nach der Entlassung werden im Bedarfsfall von der Pflegegebührenverrechnung für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten Rechnungen über gesetzliche Gebühren ausgestellt. Die Krankenanstaltengebühren werden jährlich im Landesgesetzblatt kundgemacht. Für weitere Fragen oder bei speziellen Punkten stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegegebührenverrechnung am Standort Mistelbach sehr gerne zur Verfügung.